Verluste zurückfordern: was am 16. April 2026 entschieden wurde
C-440/23 und die Folgen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das Unionsrecht einer Rückforderung verlorener Einsätze nicht entgegensteht. Was das heißt — und was es ausdrücklich nicht heißt.

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Offenlegung zuerst
Diese Seite verdient Geld, wenn jemand über den Anzeigenlink ein Konto bei unserem Partner eröffnet. Unser Partner hat keine deutsche Erlaubnis. Der folgende Text erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Spieler Einsätze von genau solchen Anbietern zurückfordern kann. Beides gleichzeitig zu schreiben ist unbequem, aber die Alternative wäre, das Thema wegzulassen — und ein Vergleich, der die wichtigste geldwerte Rechtsfrage seines Marktes verschweigt, weil sie dem eigenen Geschäft widerspricht, ist kein Vergleich.
Wir vermitteln keine Anwälte, wir nehmen keine Provision von Prozessfinanzierern, und wir verlinken keine. Es gibt auf dieser Seite kein Formular. Was hier steht, sind Aktenzeichen und Paragrafen, die du selbst nachlesen kannst.
Der Registereintrag für Lizenz OGL/2024/1307/0748, geöffnet im eigenen Zertifikatsdienst der Behörde. Das ist der Wert einer Lizenznummer: Entweder sie lässt sich hier auflösen oder nicht.
Die Kette, auf der der Anspruch steht
Ein Rückforderungsanspruch entsteht nicht aus einem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl, sondern aus drei Vorschriften, die ineinandergreifen. Erstens: § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags — in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung ein Totalverbot für Online-Casinospiele, seit dem 1. Juli 2021 ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Zweitens: § 134 BGB, wonach ein Rechtsgeschäft nichtig ist, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Drittens: § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, der die Rückabwicklung dessen anordnet, was ohne Rechtsgrund geleistet wurde.
Die Gegennorm heißt § 817 Satz 2 BGB. Sie schließt die Rückforderung aus, wenn dem Leistenden selbst ein Gesetzesverstoß zur Last fällt, und sie ist der Punkt, an dem sich diese Verfahren entscheiden. In dem Verfahren, das der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 53/23 führt, hatte das Berufungsgericht angenommen, § 817 Satz 2 BGB stehe dem Anspruch nicht entgegen — die Vorschrift sei zwar nicht teleologisch zu reduzieren, ihre Voraussetzungen lägen aber nicht vor.
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist typisch für diese Fälle: Eine Anbieterin mit Sitz in Malta betrieb eine deutschsprachige Website und hielt eine maltesische Lizenz, aber keine inländische Erlaubnis. Die Klägerin nahm 2018 und 2019 an virtuellen Pokerspielen teil und verlangte 132.850,55 Euro zurück. Landgericht und Oberlandesgericht gaben ihr recht.
Was der EuGH am 16. April 2026 entschieden hat
Der Bundesgerichtshof hat das Revisionsverfahren I ZR 53/23 mit Beschluss vom 10. Januar 2024 nach § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt, bis der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-440/23 entschieden hat. Diese Rechtssache kam nicht aus Deutschland, sondern von einem maltesischen Gericht, und sie betraf einen in Deutschland wohnhaften Spieler, der zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei maltesischen Gesellschaften verloren hatte.
Der Gerichtshof hat am 16. April 2026 entschieden. Zwei Aussagen daraus sind für diese Seite wesentlich. Erstens: Ein Mitgliedstaat darf Online-Casinospiele verbieten, auch wenn der Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig lizenziert ist — weder eine erhebliche Nachfrage nach virtuellen Automatenspielen noch die Niederlassung des Anbieters im EU-Ausland genügt, um das Verbot als unstimmig zu behandeln. Zweitens: Das Unionsrecht steht es grundsätzlich nicht entgegen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem im Ausland niedergelassenen Anbieter nichtig ist, wenn die Leistung im Staat des Verbrauchers verboten war; die Folgen dieser Nichtigkeit richten sich nach dem anwendbaren nationalen Recht, und eine Rückforderung ist kein Rechtsmissbrauch.
Damit ist die Vorfrage geklärt, an der die deutschen Verfahren hingen. Sie sind seither wieder aufnehmbar. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in I ZR 53/23 liegt Stand September 2026 nicht vor.
Was diese Entscheidung nicht sagt
Sie sagt nicht, dass jeder Spieler sein Geld bekommt. Sie beantwortet eine unionsrechtliche Vorfrage; ob im Einzelfall zurückzuzahlen ist, entscheidet weiterhin ein deutsches Gericht nach deutschem Recht, und dabei bleibt § 817 Satz 2 BGB im Spiel.
Sie sagt auch nichts über den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021. Seither sind virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in Deutschland erlaubnisfähig, und die Rechtslage ist damit eine andere als in den Jahren, aus denen die entschiedenen Fälle stammen. Wer 2019 verloren hat, steht auf einer anderen Grundlage als wer 2026 verliert.
Und sie sagt nichts über die Vollstreckung. Ein Urteil gegen eine Gesellschaft im Ausland ist ein Titel, kein Geld. Was danach passiert, hängt davon ab, wo die Gesellschaft sitzt, welches Vermögen dort greifbar ist und welche Hindernisse das dortige Recht aufbaut.
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Der Krypto-Teil: warum die Kasse den Fall schwerer macht
In den entschiedenen Verfahren ging es um Zahlungen, die sich auf einem Kontoauszug wiederfinden. Genau daraus entsteht der Beweis: Datum, Betrag, Empfänger, alles bei einer Bank dokumentiert, die auf Anfrage Auskunft gibt.
Bei einer Einzahlung in Kryptowährung fehlt dieser Auszug. Was existiert, ist eine Transaktion auf einer Blockchain, die eine Adresse mit einer anderen verbindet und keinen Namen trägt. Dass die empfangende Adresse dem Casino gehört, ist für dich sichtbar, weil sie in deinem Kassenbereich stand — für ein Gericht ist es eine Behauptung, die belegt werden muss. Wer diese Möglichkeit offenhalten will, sollte die Belege sammeln, während sie noch existieren: die Bestätigungen der Börse über den Kauf, die Transaktions-Hashes der Einzahlungen, die Kontohistorie im Casino als Bildschirmaufnahme mit sichtbarem Datum, die E-Mails des Anbieters.
Wer solche Belege sammelt, hat sie übrigens auch für die zweite Geldfrage dieses Marktes zusammen: Der Rücktausch in Euro ist ein eigener steuerlicher Vorgang, und die Unterlagen dafür sind dieselben — siehe Steuern auf Gewinne.
Der Weg von Euro zur ersten Einzahlung, an dem die meisten dieser Belege entstehen, ist unter Krypto kaufen beschrieben. Was auf dem Rückweg zwischen Wallet, Börse und Bankkonto passiert, steht unter Auszahlung in Euro.
Was das für die Anbieter in dieser Tabelle bedeutet
Keiner der 12 verglichenen Anbieter steht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder; die Liste führte am 14. August 2026 genau 166 Einträge. Damit fällt jeder von ihnen in dieselbe Kategorie wie die Anbieter, um die die zitierten Verfahren geführt werden: ausländische Lizenz, keine deutsche Erlaubnis. Welche Erlaubnis welche Wirkung hat, steht unter Krypto Casino mit deutscher Lizenz.
Das ist ein Argument in beide Richtungen, und diese Seite stellt beide hin. Für den Spieler ist die fehlende Erlaubnis ein Verlust an Schutz: kein OASIS, kein LUGAS, keine gesetzlichen Grenzen pro Spielrunde, keine deutsche Aufsicht, an die man sich wenden kann. Zugleich ist sie der Grund, aus dem der Vertrag nach § 134 BGB nichtig sein kann — der Anspruch entsteht aus derselben Tatsache, die den Schutz nimmt.
Wer daraus einen Plan macht — bewusst bei einem nicht erlaubten Anbieter zu spielen, weil man Verluste später zurückholen kann — hat § 817 Satz 2 BGB nicht gelesen und rechnet außerdem mit einem Verfahren über Jahre. Das ist keine Strategie, sondern ein Weg, an zwei Stellen gleichzeitig zu verlieren.
Grenzen dieser Darstellung
Das hier ist keine Rechtsberatung, und wir sind keine Kanzlei. Es ist eine Zusammenstellung von Fundstellen: EuGH, Urteil vom 16. April 2026, Rechtssache C-440/23; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024, I ZR 53/23, dazu das Parallelverfahren I ZR 90/23 zu Online-Sportwetten. Dazu die Vorschriften: § 4 Abs. 4 GlüStV, § 134 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 148 Abs. 1 ZPO.
Ob ein Anspruch besteht, hängt an Dingen, die diese Seite nicht kennt: Zeitraum, Spielart, Sitz und Lizenzlage des Anbieters, Verjährung, Beweislage. Wer das klären will, braucht eine anwaltliche Prüfung des eigenen Falls und nicht eine Vergleichsseite. Und wenn das Spielen selbst das Problem geworden ist, ist die Rückforderung ohnehin die zweite Frage; die erste beantwortet die kostenlose und anonyme Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die unter Spielerschutz verlinkt ist.
